EU AI Act · Artikel 4

KI-Kompetenz ist seit 2. Februar 2025 Pflicht

Wer KI-Werkzeuge im Betrieb einsetzt, muss dafür sorgen, dass die Menschen, die damit arbeiten, ausreichend KI-Kompetenz haben. Das steht in Artikel 4 des EU AI Act und gilt seit 2. Februar 2025.

Kompetenzstand klären

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Wen die Pflicht trifft

Der EU AI Act unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen. Artikel 4 nimmt beide in die Pflicht.

Für die allermeisten österreichischen Betriebe zählt die zweite Rolle: Sie bauen keine KI, Sie verwenden sie. Sobald in Ihrem Haus ein Werkzeug wie ChatGPT oder Microsoft Copilot für die Arbeit eingesetzt wird, sind Sie Betreiber — unabhängig davon, ob das offiziell freigegeben wurde oder ob es jemand still für sich tut.

Was Artikel 4 verlangt — und was nicht

Artikel 4 schreibt keinen bestimmten Lehrplan, keine Stundenzahl und keine Prüfung vor. Er verlangt organisatorische Maßnahmen, die zum Einsatz und zum Risiko im eigenen Haus passen.

Schulung

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lernen, was die Werkzeuge können, wo sie erfinden und welche Daten nicht hineingehören.

Interne Richtlinien

Eine schriftliche Regel, welche Werkzeuge freigegeben sind, wofür sie verwendet werden dürfen und wer entscheidet.

Multiplikatoren

Einzelne Personen werden vertieft geschult und geben das intern weiter. Sinnvoll, wenn nicht alle gleichzeitig aus dem Betrieb können.

Alle drei Wege sind anerkannt und lassen sich kombinieren. Was in Ihrem Fall genügt, hängt davon ab, wer bei Ihnen mit welchen Daten arbeitet.

Die angrenzenden Themen

DSGVO

Ein KI-Werkzeug ist kein rechtsfreier Raum. Personenbezogene Daten — Kundennamen, Bewerbungen, Krankmeldungen — brauchen dieselbe Grundlage wie überall sonst. Die praktische Frage im Alltag lautet: Was darf in das Eingabefeld, und was nicht?

NIS2

NIS2 ist die europäische Richtlinie zur Cybersicherheit. Ob und wie stark Ihr Betrieb betroffen ist, hängt an Sektor und Betriebsgröße. Für die Belegschaft läuft es auf dasselbe hinaus wie beim AI Act: Menschen, die erkennen, wann etwas nicht stimmt.

Wir sind keine Rechtsberatung und geben keine Rechtsauskunft. Wir übernehmen den Teil, den Schulung lösen kann — und sagen Ihnen, wo Sie eine Juristin oder einen Juristen brauchen.

Passende Seminare

Womit Sie die Kompetenz aufbauen

Diese Seminare richten sich an alle, die im Alltag mit KI-Werkzeugen arbeiten. Für die Führungsebene gibt es den KI-Fahrplan.

KI

Künstliche Intelligenz hautnah

Erleichterung durch Verwendung der Künstlichen Intelligenz im Büroalltag mit Office Anwendungen.

  • 1 Tag
  • Puch Urstein Seminarraum
  • max. 12 Teilnehmer:innen
€ 420,– zzgl. USt. Nächster Termin: 06.10.2026
KI

Künstliche Intelligenz Business Booster

Sie lernen rechtssicheren und effizienten Umgang mit KI-Tools wie ChatGPT und Microsoft Copilot. Praktische Übungen zeigen, wie Routineaufgaben automatisiert und Arbeitsprozesse optimiert werden. Zusätzlich erwerben sie Basis wissen für die Integration von OneNote und Office-Anwendungen.

  • 1 Tag
  • Puch Urstein Seminarraum
  • max. 12 Teilnehmer:innen
€ 420,– zzgl. USt. Nächster Termin: 05.10.2026
KI Förderung möglich

Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Büroalltag

Erleichterung durch Verwendung der Künstlichen Intelligenz im Büroalltag mit Office Anwendungen. Automatisierung von Routineaufgaben, Erstellen von Produkt- und Marketingtexten, Vorbereiten von Texten für Soziale Netzwerke, Zeitersparnis im Büroalltag

  • 1 Tag
  • Puch Urstein Seminarraum
  • max. 12 Teilnehmer:innen
€ 400,– zzgl. USt. Nächster Termin: 01.10.2026

Häufige Fragen

Gilt Artikel 4 auch für kleine Betriebe?

Artikel 4 macht keine Ausnahme nach Betriebsgröße. Er richtet sich an Anbieter und an Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist, wer ein KI-System im Rahmen seiner Tätigkeit einsetzt — auch der Zehn-Personen-Betrieb, in dem ChatGPT für Angebotstexte verwendet wird.

Wir nutzen nur Microsoft Copilot. Betrifft uns das?

Ja. Ob das Werkzeug ChatGPT, Microsoft Copilot oder etwas anderes heißt, ändert nichts daran, dass Sie es einsetzen. Entscheidend ist der Einsatz, nicht die Marke.

Was ist seit Februar 2025 verboten?

Seit 2. Februar 2025 gelten auch die Verbote aus Artikel 5. Für Betriebe am wichtigsten: KI, die Emotionen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Arbeitsplatz erkennen soll, ist verboten — außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen. Ebenso verboten sind Social Scoring, also Menschen nach ihrem Verhalten zu bewerten und sie deshalb anderswo zu benachteiligen, und KI, die Menschen gezielt manipuliert.

Welche Termine kommen noch?

Der EU AI Act ist seit 1. August 2024 in Kraft und wird schrittweise wirksam. Seit 2. Februar 2025 gelten die KI-Kompetenz nach Artikel 4 und die Verbote, seit 2. August 2025 die Regeln für Anbieter großer KI-Modelle, wie sie hinter ChatGPT stehen. Weitere Pflichten — etwa für Hochrisiko-KI und für die Kennzeichnung von KI-Inhalten — folgen gestaffelt. Für die meisten Büroanwendungen bleibt Artikel 4 die zentrale Pflicht.

Wie gehen wir konkret vor?

In vier Schritten. Erstens: Bestandsaufnahme — wer nutzt bei Ihnen welche KI-Werkzeuge wofür? Zweitens: eine kurze interne Richtlinie, welche Werkzeuge erlaubt sind und welche Daten nicht hineingehören. Drittens: Schulung, passend zur Rolle. Viertens: festhalten, wer wann geschult wurde, und auffrischen, wenn neue Werkzeuge dazukommen. Bei den Schritten zwei bis vier unterstützen wir Sie.

Wie viel Schulung ist genug?

Der Artikel schreibt kein Curriculum und keine Stundenzahl vor. Er verlangt, dass das Kompetenzniveau zu den Aufgaben und zum Risiko passt: Wer Kundendaten in ein Werkzeug gibt, braucht mehr als jemand, der damit Protokolle zusammenfasst. Wir schauen uns an, wer bei Ihnen was macht, und leiten daraus ab, was reicht.

Bekommen wir einen Nachweis?

Sie bekommen eine Teilnahmebestätigung für jede Person und die Seminarunterlagen — beides können Sie zu Ihrer Dokumentation legen. Eine akkreditierte oder behördlich zertifizierte Bescheinigung stellen wir nicht aus; eine solche ist von Artikel 4 auch nicht verlangt.

Reicht ein einmaliges Seminar?

Für den Einstieg ja. Weil sich die Werkzeuge laufend ändern, empfehlen wir zusätzlich eine schriftliche interne Richtlinie und eine Auffrischung, wenn sich Ihr Werkzeugbestand ändert.

Was hat das mit DSGVO und NIS2 zu tun?

Nichts davon ersetzt das andere. Die DSGVO regelt, was mit personenbezogenen Daten passieren darf — auch in einem KI-Werkzeug. NIS2 betrifft Cybersicherheit und trifft je nach Sektor und Betriebsgröße unterschiedlich. Der EU AI Act kommt als drittes Thema dazu. In der Praxis lösen Sie alle drei mit denselben Mitteln: klare Regeln und Leute, die wissen, warum es sie gibt.

Wo steht Ihr Betrieb gerade?

Ein Gespräch reicht, um zu sortieren, wer bei Ihnen mit welchen Werkzeugen arbeitet und was davon geregelt gehört. Danach wissen Sie, ob eine Schulung, eine Richtlinie oder beides ansteht.

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