Ausbildungsverbundmaßnahmen:
Sowohl verpflichtende als auch freiwillige Kooperationen zwischen Betrieben zur gemeinsamen Ausbildung von Lehrlingen.
Berufsbezogene Zusatzausbildungen:
Kurse, die über die reguläre Ausbildung hinausgehen und zusätzliche fachliche Kompetenzen vermitteln.
Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung:
Speziell konzipierte Kurse, die Lehrlinge optimal auf ihre Abschlussprüfung vorbereiten.
Antragsberechtigung: Unternehmen, die gemäß Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder Land- und forstwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) zur Ausbildung von Lehrlingen berechtigt sind, können diese Förderung beantragen. Ausgenommen sind Gebietskörperschaften, politische Parteien und selbstständige Ausbildungseinrichtungen.
Antragsverfahren: Der Förderantrag muss vom ausbildenden Unternehmen oder einer bevollmächtigten Person innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme eingereicht werden. Die Einreichung kann über das Lehre. Fördern-Online-Service (LOS) erfolgen.
Diese Förderung bietet eine wertvolle Unterstützung für Betriebe, die in die Weiterbildung ihrer Lehrlinge investieren und somit die Fachkräfte von morgen sichern möchten.
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