Lehrlingsförderung

Lehrlingsförderung in Österreich- Die Zukunft beginnt hier!

Die 44coaches GmbH hat sich die letzten Jahre auf die Weiterbildung der Lehrlinge in Österreich spezialisiert und im vergangenen Jahr über 3000 Lehrlinge geschult und zählt damit sicherlich zu den größten Anbietern im Bereich EDV Seminare für Lehrlinge in Österreich.

Chancen für Lehrlinge & Betriebe

Die Lehrlingsausbildung ist ein wesentlicher Bestandteil des österreichischen Bildungssystems und eine hervorragende Möglichkeit, junge Talente auf ihren beruflichen Weg vorzubereiten.

Mit gezielten Förderungen unterstützen wir sowohl Lehrlinge als auch Unternehmen, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten und Fachkräfte von morgen auszubilden.

Unsere Förderung aktuell

75% Förderung

75% Förderung

In Österreich gibt es eine Förderung, die darauf abzielt, die Qualität der Lehrlingsausbildung durch finanzielle Unterstützung von Ausbildungsmaßnahmen zu erhöhen. Diese Förderung deckt 75 % der Kurskosten (ohne Umsatzsteuer) ab, bis zu einem Höchstbetrag von € 3.000 pro Lehrling während der gesamten Ausbildungszeit im Betrieb. Für Betriebe liegt die jährliche Obergrenze bei € 20.000; ab 40 Lehrlingen erhöht sich diese Grenze auf € 22.000, und für je weitere 10 Lehrlinge steigt diese um € 2.000.

Förderfähige Maßnahmen

Ausbildungsverbundmaßnahmen:

Sowohl verpflichtende als auch freiwillige Kooperationen zwischen Betrieben zur gemeinsamen Ausbildung von Lehrlingen.

Berufsbezogene Zusatzausbildungen: 

Kurse, die über die reguläre Ausbildung hinausgehen und zusätzliche fachliche Kompetenzen vermitteln.

Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung: 

Speziell konzipierte Kurse, die Lehrlinge optimal auf ihre Abschlussprüfung vorbereiten.

Antragsberechtigung: Unternehmen, die gemäß Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder Land- und forstwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) zur Ausbildung von Lehrlingen berechtigt sind, können diese Förderung beantragen. Ausgenommen sind Gebietskörperschaften, politische Parteien und selbstständige Ausbildungseinrichtungen.


Antragsverfahren: Der Förderantrag muss vom ausbildenden Unternehmen oder einer bevollmächtigten Person innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme eingereicht werden. Die Einreichung kann über das Lehre. Fördern-Online-Service (LOS) erfolgen.
Diese Förderung bietet eine wertvolle Unterstützung für Betriebe, die in die Weiterbildung ihrer Lehrlinge investieren und somit die Fachkräfte von morgen sichern möchten.

Was können wir für Sie bei der Antragsstellung tun?

Wir bereiten mit Ihnen im Vorfeld – entsprechend den Förderungsvoraussetzungen – die Anträge so weit vor, dass Sie diese mit wenig administrativen Aufwand einreichen können.

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